Corona-Regeln für den Kunsthandel
Kommerzielle Galerien gehören zu nicht privilegierten Verkaufsstellen und unterliegen folgenden Begrenzungen:
- Zutritt nur mit einer FFP2-Maske
- Begrenzung des Zutritts ( jeweils 5 qm Nutzungsfläche pro Person)
- Tragen einer medizinischen Maske durch das Personal
Weitere Informationen unter Orientierungshilfe für Gewerbe (Stand: 21.03.2022).
Download
Orientierungshilfe für Gewerbe (Stand: 21.03.2022) (PDF, 310.81 KB)
Für öffentliche Veranstaltungen in kommerziellen Galerien sowie Veranstaltungen in Museen und Kulturstätten gelten gesonderte Vorgaben. Folgende Begrenzungen sind für geschlossene Räume verpflichtend:
- FPP2-Maskenpflicht ab 10 teilnehmenden Personen
- 3G-Modell bis 2000 teilnehmenden Personen
- 2G+-Modell mit zusätzlichen Auflagen zur Auslastung der Veranstaltungsstätten ab 2000 teilnehmenden Personen
- Für Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmenden ist die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes verpflichtend
Für einen regulären Besuch genannter Einrichtungen reicht das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske aus!
Weitere Informationen unter Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben (Stand: 04.03.2022).
Halten Sie Ihre entsprechenden Zertifikate bereit und achten Sie auf mögliche individuelle Regelungen!
Kontakt
Landesverband
Berliner Galerien e.V.
Kalckreuthstraße 15
10777 Berlin
lvbg@berliner-galerien.de
T: +49.30.310197–14
F: +49.30.310197–15
Vorstand
Werner Tammen
(Vorsitzender)
Andreas Herrmann
(stellv. Vorsitzender)
Nana Poll
Ehrenpräsidenten
Georg Nothelfer †
Eva Poll
Michael J. Wewerka
Fördermitglied
Froesch GmbH